Vor der Erneuerung der Böden graut es vielen. Wie mühsames Fliesenverlegen umgangen werden kann? Mit der jüngsten Entwicklung der «COREtec»-Hartbeläge.
Der Bodenbelag «CERAtouch» vereint zwei Welten: die Optik und Haptik von Keramikfliesen, kombiniert mit der einfachen Verlegung eines elastischen Belags. Das Schöne: Er ist in einer Vielzahl naturgetreuer Fliesen- und Steindekore erhältlich. Die matte Reliefstruktur verleiht eine naturgetreue Optik und Haptik, die von echten Naturstein- und Keramikböden kaum zu unterscheiden ist. Wer auf viel Arbeit, Staub und Lärm verzichten will, wird sich freuen: Die Verlegung ist dank eines Klicksystems sehr einfach und der Boden ist selbstausrichtend. Ein Verleimen ist nicht erforderlich. Auch in den Originalboden muss nicht mehr viel Arbeit investiert werden.
Kratzfest und wasserdicht
Ein HD-Kern aus verdichteten Kalksteinpartikeln – frei von PVC – bildet das Herzstück von «CERAtouch». Kratzfest ist er dank mehrerer verschleissfester Deckschichten. Damit übertrifft der Bodenbelag die Kratzfestigkeit herkömmlicher Keramikfliesen und ist ausserdem weniger spröde und zerbrechlich. Bruchschäden sind ausgeschlossen. Ein weiterer positiver Effekt ist, dass er hundertprozentig wasserdicht ist. Dass er bereits nach der Verlegung direkt begehbar ist, erfreut viele Bauherren.
Ideal bei Renovierungen
Der Untergrund, auf dem der Boden verlegt wird, muss nicht komplett eben sein und bedarf keiner weiteren Vorbereitung. «CERAtouch» passt sich an die meisten Unebenheiten an und kann sogar über einem bestehenden Bodenbelag verlegt werden. Damit eignet er sich bestens bei Hausumbauten. Dank des geringen Gewichts des Belags und der schwimmenden Verlegung ohne Leim gestaltet sich das Handling einfach. Die Form- und Grössenstabilität des Bodenbelags wird durch zwei starke Vinylschichten gewährleistet, die auf beiden Seiten des mineralischen Kerns aufgebracht werden. Eine Wölbung des Bodenbelags wird dadurch vermieden.
COREtec
Text: Hannah Franziska Krautwald, PD
aus: Häuser modernisieren, Heft Nr. 1/2021